Jede neue Technologie bringt neue Herausforderungen mit sich, aber auch neue Risiken und Probleme, die es zu bewältigen gilt. Der 3D-Druck ist hier keine Ausnahme. Wir werfen einen Blick auf die Regeln, die das geistige Eigentum in diesem Sektor regeln.
Per Definition ermöglicht der 3D-Druck die Herstellung oder Vervielfältigung eines Objekts anhand einer 3D-Datei. Die Nutzung dieser Technologie zieht eine Reihe rechtlicher Fragen nach sich, insbesondere in Bezug auf das Risiko von Produktfälschungen. Das Hauptproblem betrifft die 3D-Datei, da das in 3D materialisierte Objekt durch ein Recht des Gesetzes über geistiges Eigentum wie das Urheberrecht (Artikel L.122-4), das Markenrecht, das Recht auf Geschmacksmuster (Artikel L.513-4) oder auch das Patentrecht (Artikel L.613-3) geschützt sein kann. Unabhängig davon, welches Recht den Gegenstand schützt, wird eine Kopie, die für eine kommerzielle Nutzung bestimmt ist, als Fälschung angesehen. Dasselbe gilt für das Online-Verfügbarmachen einer 3D-Datei eines geschützten Objekts. Allein diese Handlung kann als Verletzung angesehen werden, da sie den Zugang zur Herstellung einer illegalen Reproduktion ermöglicht.
Es gibt eine Ausnahme: die Privatkopie, d. h. die Vervielfältigung darf nur zu Hause und nicht kommerziell genutzt werden (Artikel L 513-6 und L 613-5 des CPI). Dies setzt voraus, dass man ein rechtmäßiges Exemplar des Werkes besitzt. In diesem Fall darf die 3D-Datei nicht online gefunden worden sein, sondern muss von dem authentischen Produkt z. B. über einen 3D-Scanner hergestellt worden sein.
Das Hauptproblem liegt also im Hosting von 3D-Dateien, deren Quellen nicht immer verifiziert werden. Bibliotheken mit 3D-Dateien sind jedoch durch das Gesetz vom 21. Juni 2004 geschützt, das eine prinzipielle Unverantwortlichkeit in Bezug auf die Art der gehosteten Inhalte bietet. Meistens wird dies von dieser Art von Plattformen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben, um ihre Haftung zu begrenzen.
Wie steht es mit dem industriellen Druck?
Wenn Sie nicht gleichzeitig Hosting-Anbieter und Hersteller sind, sind 3D-Druckunternehmen von diesem rechtlichen Aspekt weniger betroffen. In der Regel werden die Dateien unter Geschäftsleuten vom Kunden erstellt, der damit auch die Rechte daran besitzt. Das 3D-Druckunternehmen tritt in diesem Fall als Subunternehmer auf, um das Werkstück aus der Datei herzustellen, wobei der Austausch meist durch einen Geheimhaltungsvertrag geschützt ist.